Beim Infrastrukturausbau (zB für Energie, Telekommunikation, Verkehr oder Wasser) kann es freiwillig oder zwangsweise zur Veräußerung von Grundstücken bzw zur Einräumung von Rechten (zB Dienstbarkeiten) kommen. Ergänzend zum Entgelt für die Veräußerung bzw Rechtseinräumung werden in der Praxis mitunter auch Entschädigungen geleistet, die Nachteile in Bezug auf nicht abgetretene, aber beeinträchtigungsbedingt nur mehr eingeschränkt benutzbare Grundstücke ausgleichen sollen. Nachstehend sollen einerseits die unterschiedlichen Arten von Beeinträchtigungen und der dafür geleisteten Entschädigungen dargestellt und andererseits deren ertrag- und umsatzsteuerlichen Konsequenzen erörtert werden.
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