(Renner, SWK 13/14/2009, S 455)
Die Beurteilung von Betriebsveranstaltungen erfolgt im dt ESt-Recht dahin gehend, dass diese bis zu einer - von der Rsp festgelegten - Freigrenze keinen Arbeitslohn darstellen und bei deren Überschreiten pauschal besteuert werden. Eine nur Führungskräften eines Unternehmens vorbehaltene Abendveranstaltung führt allerdings mangels Offenheit des Teilnehmerkreises zu keinen steuerlichen Begünstigungen. Renner befasst sich mit der Ansicht des BFH und vergleicht sie mit der österr Rechtslage.
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