Steuerrecht / Blick nach Deutschland

Steuerliche Förderung kleinerer und mittlerer Photovoltaikanlagen

Udo Eversloh, Köln

Teil des geplanten Jahressteuergesetzes 2002 (JStG 2022), vgl BR-Dr 457/22, sind steuerliche Erleichterungen für bestimmte Photovoltaikanlagen ab 2023. Derartige Anlagen erleben angesichts der drohenden Energieknappheit einen regelrechten Boom. Dem soll durch eine umfassende Steuerbefreiung für kleinere und mittlere Solaranlagen Rechnung getragen werden. Auch sollen bislang für die Implementierung solcher Anlagen bestehende bürokratische Hemmnisse verringert bzw beseitigt werden. Im Folgenden werden einzelne der angedachten Maßnahmen im Einkommensteuerrecht sowie im Umsatzsteuerrecht vorgestellt.

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Artikel-Nr.
RdW 2022/650

17.11.2022
Heft 11/2022
Autor/in
Udo Eversloh

Udo Eversloh, Rechtsanwalt i.R. und Fachpublizist in Köln war jahrelang Ressortleiter Steuerrecht der deutschen Fachzeitschrift Betriebs-Berater. Er ist Autor etlicher Fachbeiträge und Kommentierungen zum Steuer- und Gesellschaftsrecht sowie zum Recht der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und tritt auch als Referent bei Seminaren für Angehörige der steuerberatenden Berufe auf.