Steuerrecht

Steuerliche Folgen der Teilnahme von Dienstnehmern an Veranstaltungen ihres Arbeitgebers mit Erlebnischarakter

Mag. Bernhard Renner

Betreuen Außendienstmitarbeiter auf Weisung ihres Arbeitgebers Kunden im Rahmen einer exklusiven Veranstaltung außerhalb des üblichen Dienstorts, kann dies im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegen und daher die Zuwendung einen lohnsteuerlichen Vorteil ausschließen.1

Eine Kapitalgesellschaft war im Bereich der Herstellung, Montage, Wartung und Modernisierung von Aufzügen tätig. Sie hatte im Rahmen eines bekannten Segelsportereignisses in Form von Regattabegleitfahrten zwei Kundenveranstaltungen durchgeführt, zu der sie Kunden und Geschäftsfreunde eingeladen und ein Segelschiff gechartert hatte. Die Teilnehmer an Bord konnten ein Catering in Anspruch nehmen und dort auch übernachten. An der ersten Veranstaltung nahmen 44 Personen teil, davon 19 Mitarbeiter; an der zweiten 69 Personen, davon 18 Mitarbeiter. Soweit Kunden die Veranstaltung nicht besuchten, durften auch die für sie zuständigen Arbeitnehmer daran nicht teilnehmen. Die teilnehmenden Mitarbeiter hatten bei den Veranstaltungen Jacken mit Firmenlogo zu tragen, Kunden und Geschäftsfreunde zu betreuen und mit ihnen fachliche Gespräche zu führen.

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Artikel-Nr.
RdW 2014/184

19.03.2014
Heft 3/2014
Autor/in
Bernhard Renner

Mag. Bernhard Renner † war Richter am Bundesfinanzgericht, Außenstelle Linz, Bereichsredakteur der BFG-Datenbank, Fachautor, Seminarvortragender und Vorsitzender bzw Prüfungskommissär bei Steuerberaterprüfungen sowie Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Der Verlag trauert um seinen langjährigen Herausgeber und Autor, der am 23. Jänner 2020 überraschend verstorben ist.

Publikationen:
Zahlreiche Fachartikel in verschiedenen Zeitschriften, Buchbeiträge, Autor und Herausgeber von Standardwerken im Steuerrecht.