Betreuen Außendienstmitarbeiter auf Weisung ihres Arbeitgebers Kunden im Rahmen einer exklusiven Veranstaltung außerhalb des üblichen Dienstorts, kann dies im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegen und daher die Zuwendung einen lohnsteuerlichen Vorteil ausschließen.1
Eine Kapitalgesellschaft war im Bereich der Herstellung, Montage, Wartung und Modernisierung von Aufzügen tätig. Sie hatte im Rahmen eines bekannten Segelsportereignisses in Form von Regattabegleitfahrten zwei Kundenveranstaltungen durchgeführt, zu der sie Kunden und Geschäftsfreunde eingeladen und ein Segelschiff gechartert hatte. Die Teilnehmer an Bord konnten ein Catering in Anspruch nehmen und dort auch übernachten. An der ersten Veranstaltung nahmen 44 Personen teil, davon 19 Mitarbeiter; an der zweiten 69 Personen, davon 18 Mitarbeiter. Soweit Kunden die Veranstaltung nicht besuchten, durften auch die für sie zuständigen Arbeitnehmer daran nicht teilnehmen. Die teilnehmenden Mitarbeiter hatten bei den Veranstaltungen Jacken mit Firmenlogo zu tragen, Kunden und Geschäftsfreunde zu betreuen und mit ihnen fachliche Gespräche zu führen.
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