Artikelrundschau Dezember 2017 - Teil 1 / (Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Insolvenzrecht

Steuerliche Kontrollsysteme und Verbandsverantwortlichkeit (Stetsko/Schmieder, ZWF 6/2017, S. 280)

Bearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Finanzvergehen seien gem § 1 Abs 1 FinStrG die in den §§ 33 bis 52 FinStrG mit Strafe bedrohte Taten natürlicher Personen. Unter bestimmten Voraussetzungen seien auch Verbände - juristische Personen, Personengesellschaften sowie Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen - für Finanzvergehen natürlicher Personen verantwortlich. Die Verbandsverantwortung gelte gem § 28a FinStrG sowohl für vom Gericht als auch für von der Finanzstrafbehörde zu ahndende Finanzvergehen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2018/120

28.02.2018
Heft 3/2018