Anmerkungen zur neuen LuF PauschVO 2011
Die bisherige Pauschalierungsverordnung für Land- und Forstwirte1 läuft nach einem fünfjährigen Anwendungszeitraum mit der Veranlagung für das Kalenderjahr 2010 aus. Der bekannten Systematik folgend wurde auch die Nachfolgeverordnung2 für einen fünfjährigen Anwendungszeitraum erlassen, wobei die bisherigen Regelungen weitgehend beibehalten, im Detail aber einige materiell wesentliche Anpassungen vorgenommen wurden. In diesem Beitrag werden der Anwendungsbereich und die wesentlichen Änderungen erörtert und im ganzheitlichen Rahmen dargestellt.
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