Steuerrecht

Steuerliche Rückstellung für Ausgleichsansprüche der Handelsvertreter

Erich Novacek

„Ausgleichsansprüche des Handelsvertreters nach § 24 HVertrG 1993 entstehen erst mit Beendigung des Vertretungsverhältnisses. Eine Rückstellung für Ausgleichsansprüche vor Lösung des Vertretungsverhältnisses ist nicht möglich. Die Ausgleichsansprüche gelten künftig entgehende Provisionen ab und betreffen nicht in der Vergangenheit entstandene Ansprüche“1). Eine Auseinandersetzung mit den zahlreichen kritischen Stellungnahmen in der Fachliteratur2) fand, soweit feststellbar, bisher nicht statt. Aus Anlass einer Einzelauskunft des BMF zum Thema „Internationaler Kostenersatzvertrag bei Mitarbeiterbeteiligungsmodellen“3) soll das auch in der Praxis immer wieder strittige Thema neuerlich erörtert werden. Nicht bezeichnete Bestimmungen sind solche des Handelsvertretergesetzes (kurz HVertrG)4).

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2001/775

15.12.2001
Heft 12/2001
Autor/in
Erich Novacek

Dr. Erich Novacek war nach einigen Jahren Finanzdienst 30 Jahre lang Steuerreferent in der Wirtschaftskammer Oberösterreich und danach ein Jahr lang Mitarbeiter einer Linzer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.