Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der umsatzsteuerlichen Behandlung von Vergleichsabschlüssen, die einerseits eine neue Leistungsbeziehung begründen oder andererseits Rückwirkungen auf die ursprüngliche Leistungsbeziehung haben können, und den zu beachtenden umsatzsteuerlichen Folgen.*
Die Bremsen des neuen Lieferwagens funktionieren nicht, das Bauunternehmen erbringt seine Leistung verspätet, der gewerbliche Mieter will das Mietobjekt vorzeitig verlassen - Anlässe für zivilrechtliche Auseinandersetzungen gibt es viele. Der Erwerber des Lieferwagens könnte überlegen, den Verkäufer nach Auftreten des Bremsenschadens auf Schadenersatz oder Preisminderung in Anspruch zu nehmen. Der Vermieter könnte sich weigern, den Mieter ohne Weiteres aus dem Mietverhältnis zu entlassen. Manche dieser Streitigkeiten werden in der Folge vor Gericht ausgetragen, viele verbleiben auch im außergerichtlichen Bereich. In beiden Fällen besteht die Möglichkeit zur Bereinigung des Streits durch Abschluss eines Vergleichs. Der Vergleichsabschluss kann Zeit- und Kosteneinsparungen und einen Blick auf das Fortbestehen der Geschäftsbeziehung ermöglichen.
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