Untersuchungsgrundsatz versus Mitwirkungspflichten im Abgabenverfahren
In seinem Beitrag in ÖStZ 2009/1056, 524, meint Pröll, dass im Zusammenhang mit vermögensverwaltenden Stiftungen in Liechtenstein regelmäßig davon auszugehen sei, dass das Vermögen weiterhin dem "wirtschaftlichen" Stifter der liechtensteinischen Stiftung zuzurechnen und daher die Stiftung als steuerlich transparent zu qualifizieren sei. Diese angeblich auf Erfahrungswerten der Finanzverwaltung basierende Vermutung könne - so Pröll - der Abgabepflichtige nur im Rahmen seiner erhöhten Mitwirkungs- und Beweisvorsorgepflicht entkräften. Ein Abgabepflichtiger der diesen Beitrag zur Klärung (aus welchen Gründen auch immer) nicht zu leisten vermag, werde die nachteiligen Folgen seines unkooperativen Verhaltens zu tragen haben.
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