Steuerrecht aktuell

"Steuerlicher Durchgriff" bei liechtensteinischen Familienstiftungen (Teil 2)

Mag. Anja Cupal / Mag. Helene Bovenkamp

Die Widerlegung der Transparenzvermutung

Dieser Beitrag schließt an Teil 1 - Untersuchungsgrundsatz versus Mitwirkungspflichten im Abgabenverfahren - in ÖStZ 2010/665, 336, an.

In ÖStZ 2009/1056, 524, argumentierte Pröll, dass bei vermögensverwaltenden Stiftungen in Liechtenstein regelmäßig davon auszugehen sei, dass diese in typisierender Betrachtungsweise als steuerlich transparent zu qualifizieren seien und das Stiftungsvermögen weiterhin dem "wirtschaftlichen" Stifter zugerechnet werden könne. Diese - auf Erfahrungswerten der Finanzverwaltung basierende - Vermutung könne der Abgabepflichtige nur im Rahmen seiner "erhöhten" Mitwirkungs- und Beweisvorsorgepflichten entkräften. Ein Abgabepflichtiger, der diesen Beitrag zur Klärung des Sachverhalts (aus welchen Gründen auch immer) nicht zu leisten vermag, werde die nachteiligen Folgen seines unkooperativen Verhaltens zu tragen haben.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2010/706

02.08.2010
Heft 15-16/2010
Autor/in
Anja Cupal

Mag. Anja Cupal ist Steuerberaterin und Partnerin bei TPA Steuerberatung GmbH. Die Beratungsschwerpunkte der Juristin liegen auf Finanzstrafverfahren, Verfahrensrecht, Gebühren, Grunderwerbsteuer sowie die steuerliche Betreuung von in- und ausländischen Immobilienprojektgesellschaften. Sie ist auch als Fachautorin und -vortragende tätig.