Teil 5: Schätzung im Ausmaß der aufgefundenen Mängel
Die Verbindung der vollinhaltlichen Erfüllung der abgabenrechtlichen Verpflichtungen mit dem daraus resultierenden Anspruch, dass die Steuerbemessung damit dem vorgelegten Rechenwerk folgt, ist Grundlage für ein reguläres Ermittlungsverfahren. Leider können die Ermittlungen nicht immer in diesem Sinne abgewickelt werden. In manchen Fällen ist es nötig, richtig zu stellende Besteuerungsgrundlagen im Wege der Schätzung zu errechnen. Oft genug fehlen der Abgabenbehörde aufgrund des minderen Zustands der Buchhaltungen und insbesondere der ihr vorgelagerten Systeme, also unter den erschwerenden Bedingungen der fehlenden quantitativen Entdeckungswahrscheinlichkeit, jegliche Ansätze für eine betragsmäßige Ermittlung2). Der Beitrag bringt einen Lösungsvorschlag durch Ermittlung von Schätzungsparametern in Relation zur Mangelhaftigkeit der Unterlagen, welche die sachliche und numerische Basis für Bücher und Aufzeichnungen bilden.
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