Steuerrecht / Blick nach Deutschland

Steuern 2023

Udo Eversloh

Der Beitrag gibt einen Überblick über ausgewählte Änderungen im Steuerrecht zum Jahreswechsel 2022/2023 in alphabetischer Reihenfolge, die auch aus Sicht der Wirtschaft von Interesse sein dürften. Auf die einschlägigen Änderungsgesetze wird jeweils hingewiesen.

Abzinsung von unverzinslichen Verbindlichkeiten (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz, § 6 Abs 1 EStG): Diese sind bislang bei einer Restlaufzeit von mindestens 12 Monaten mit einem Rechnungszinsfuß von 5,5 % abzuzinsen. Das Gebot entfällt für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. 12. 2022 enden; Verbindlichkeitenrückstellungen mit einer Restlaufzeit von mindestens 12 Monaten am Bilanzstichtag sind jedoch weiterhin mit dem genannten Zinssatz abzuzinsen.

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Artikel-Nr.
RdW 2023/111

17.02.2023
Heft 2/2023
Autor/in
Udo Eversloh

Udo Eversloh, Rechtsanwalt i.R. und Fachpublizist in Köln war jahrelang Ressortleiter Steuerrecht der deutschen Fachzeitschrift Betriebs-Berater. Er ist Autor etlicher Fachbeiträge und Kommentierungen zum Steuer- und Gesellschaftsrecht sowie zum Recht der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und tritt auch als Referent bei Seminaren für Angehörige der steuerberatenden Berufe auf.