Steuerrecht aktuell

Steuerneutrale Umgründung einer Limited anlässlich des Brexits

Mag. Melanie Mischkreu / Mag. Christian Oberkleiner / Mag. Pavel Knesl

Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland1 hat mit Abschluss des Austrittsabkommens2 die Europäische Union zum 1. 2. 2020 verlassen. Aufgrund des in Art 126 des Abkommens vereinbarten Übergangszeitraums, in dem das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland wie ein Mitgliedstaat der EU zu behandeln ist,3 hat der Austritt aus österreichischer Sicht für die Steuerpflichtigen zunächst keine steuerlichen Auswirkungen gezeitigt. Es ist jedoch zu beachten, dass nach Ende des Übergangszeitraums, dh ab 1. 1. 2021, das Unionsrecht und die Rechtsprechung des EuGH weder im noch auf das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland Anwendung finden, was auch steuerliche Folgen zB im Bereich des Ertrag- und Umgründungssteuerrechts mit sich bringt.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/862

21.12.2020
Heft 24/2020
Autor/in
Melanie Mischkreu

Mag. Melanie Mischkreu ist Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin und Partnerin bei TPA Steuerberatung GmbH. Sie hat sich auf nationale und internationale Immobilientransaktionen, M&A sowie Konzernsteuerrecht spezialisiert und ist Vortragende und Fachautorin.

Christian Oberkleiner

Mag. Christian Oberkleiner, MAS ist Steuerberater und Partner bei TPA Steuerberatung GmbH. Er ist spezialisiert auf Umgründungen, M&A und Konzernsteuerrecht.

Pavel Knesl

Mag. Pavel Knesl ist Mitarbeiter in der Abteilung Einkommen- und Körperschaftsteuer in der Sektion IV des Bundesministeriums für Finanzen sowie Fachautor und Vortragender. Zuvor war er wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der WU Wien.