Bei einer Betriebsveräußerung unter Mitveräußerung betrieblicher Grundstücke stellt sich vor allem im Falle einer Begünstigung mit dem Hälftesteuersatz gem § 37 Abs 5 EStG die Frage, ob für den Grundstücksveräußerungsgewinn gem § 30a Abs 2 EStG zur Regelbesteuerung optiert werden soll. Der Beitrag zeigt die Bandbreiten auf, innerhalb derer eine Regelbesteuerungsoption sinnvoll erscheint und beleuchtet die Vorteilhaftigkeit von pauschaler versus regulärer Ermittlung des auf Grund und Boden entfallenden Teils des Grundstücksveräußerungsgewinns.
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