(Neugschwandtner/Petutschnig, SWK 28/2009, S 843)
Die Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten ermöglicht den Eltern des betreuten Kindes eine Verringerung der Bemessungsgrundlage und somit eine Verminderung der Einkommensteuerzahlung. Während die Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten durch den die Kosten tragenden Elternteil weitgehend geklärt ist, wirft die Besteuerung der die Betreuung durchführenden Personen Fragestellungen auf und eröffnet gleichzeitig Möglichkeiten, die Gesamtsteuerlast von (Groß-)Familien zu optimieren.
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