Mit 1. 1. 2025 werde die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer auf 55.000 € (Bruttobetrag) angehoben. Weiters werde eine grenzüberschreitende Geltung der Kleinunternehmerregelung mit einer unionsweiten Umsatzgrenze von 100.000 € eingeführt. Durch die jährliche Anpassung der Steuertarifstufen und Absetzbeträge an die Inflation liege die jährliche Steuerfreigrenze gemäß EStG 2025 bei 13.308 €. Das Tagesgeld für Inlandsdienstreisen gem § 26 Z 4 lit b EStG werde auf 30 € angehoben, das Nächtigungsgeld gem lit c auf 17 €. Das amtliche Kilometergeld werde auf 0,50 € pro km angehoben. Für mitbeförderte Personen gebühre ein Zuschlag von 0,15 € je Fahrkilometer. Die Änderungen seien dem Progressionsabgeltungsgesetz 2025 (BGBl I 2024/144) bzw für die Kleinunternehmerregelung auch dem AbgÄG 2024 (BGBl I 2024/113) zu entnehmen.
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