(Roller, SWK 20/21/2008, S 575)
Durch § 609 Abs 19 ASVG werden vertriebsberechtigte Unternehmen der Pharmabranche - beginnend mit 2004 bis einschließlich 2006 - dazu verpflichtet, jährlich einen nachträglichen Rabatt iHv 2 % ihres Arzneimittelumsatzes, den sie auf Rechnung der Krankenversicherungsträger erzielen, zu gewähren. Der Beitrag behandelt diesen Finanzierungssicherungsbeitrag aus umsatzsteuerlicher Sicht sowie iZm Verrechnungspreisen und geht der Frage nach, ob das Unternehmen eine Verbindlichkeit oder eine Rückstellung einzubuchen hat.
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