(Renner, SWK 15/2009, S 477)
Begriffe und Folgen von Ehe, Familie und Kindern etc. sind im Zivilecht geregelt. Das Steuerrecht nimmt auf diese Verhältnisse Bezug, erweitert sie um Ausdrücke wie Lebensgemeinschaft, Partnerschaft oder Haushaltszugehörigkeit und knüpft daran öffentlich-rechtliche Folgen. Besondere Auswirkungen haben aufgrund des Leistungsfähigkeitsprinzips private Lebensumstände im Einkommensteuerrecht. Der Autor untersucht persönliche Naheverhältnisse unter verschiedenen abgabenrechtlichen Aspekten.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.