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Steuerreform 2004: Begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne gem § 11a EStG

Mag. Andreas Payerer

Bilanzierende Personenunternehmen (Einzelunternehmen und Mitunternehmerschaften), die Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw aus der Land- und Forstwirtschaft erzielen, können zur Förderung der Eigenkapitalbildung den laufenden Gewinn eines Wirtschaftsjahres in Höhe des Eigenkapitalanstiegs, maximal jedoch 100.000 € begünstigt besteuern. Wird innerhalb eines Beobachtungszeitraumes mehr als der laufende Gewinn entnommen (Überentnahmen), kommt es zur Nachversteuerung. Begünstigte Besteuerung und Nachversteuerung erfolgen jeweils mit dem halben Durchschnittsteuersatz (doppeltes Halbsatzverfahren).

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2003/687

01.08.2003
Heft 15-16/2003
Autor/in
Andreas Payerer

StB Mag. Dr. Andreas Payerer ist Lehrbeauftragter am Institut für Finanzmanagement der Alpen Adria Universität Klagenfurt und am Fachbereich für Wirtschaftswissenschafter der Universität Salzburg, Autor von Fachartikeln, Geschäftsführer von Leasinggesellschaften und Prokurist in einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Klagenfurt.