Anfang Juli erfolgte die inhaltliche Finalisierung des Steuerreformgesetzes 2015/20161 mit der - vom Volumen betrachtet - größten Entlastung der zweiten Republik.2 Der Finanzausschuss gab am 30. Juni grünes Licht und das Plenum des Nationalrates erteilte am 7. Juli die verfassungsmäßige Zustimmung. Vor der Beschlussfassung hat die Frühjahrslegistik des BMF bei der Behandlung im Ausschuss und in zweiter Lesung noch weitere Abänderungen erfahren. Im Folgenden sind die überwiegend ab 2016 in Kraft tretenden Änderungen des EStG, KStG und UmgrStG - Gesetzestext samt Besonderen Erläuterungen idF Nationalratsbeschluss - abgedruckt.3 Einen Überblick über die ertragsteuerlichen Neuerungen im Bereich der Immobilien bietet der vorangehende Artikel von Reinold/Stückler, ÖStZ 2015/542. Weitere Fachbeiträge und Auszüge sind in den nächsten Ausgaben geplant.
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