(Kindl, SWK 26/2008, T 167)
Die MwStSyst-RL erlaubt den Mitgliedstaaten, einen oder zwei ermäßigte Steuersätze anzuwenden. Diese ermäßigten Steuersätze dürfen nur auf bestimmte - im Anhang III der MwStSyst-RL - aufgezählte Gegenstände und Dienstleistungen angewendet werden. Zu diesen zählen ua Lebensmittel, Druckerzeugnisse und Kunstgegenstände.
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