Artikelrundschau / Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Kammerumlage

Steuersatz von 5 % auf Lebensmittel möglich

Dr. Eva Drauschbacher / Dr. Christa Lattner

(Kindl, SWK 26/2008, T 167)

Die MwStSyst-RL erlaubt den Mitgliedstaaten, einen oder zwei ermäßigte Steuersätze anzuwenden. Diese ermäßigten Steuersätze dürfen nur auf bestimmte - im Anhang III der MwStSyst-RL - aufgezählte Gegenstände und Dienstleistungen angewendet werden. Zu diesen zählen ua Lebensmittel, Druckerzeugnisse und Kunstgegenstände.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2008/1012

03.11.2008
Heft 21/2008
Autor/in
Christa Lattner

Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.