Der aufgrund von COVID-19 temporär eingeführte ermäßigte Steuersatz von 5 % für die Bereiche Gastronomie, Beherbergung, Kultur und Publikationen werfe zahlreiche Zweifelsfragen auf. Im Bereich der Essensversorgung von Schülern, Kindergartenkindern und Lehrern bestünden aber auch außerhalb der neuen Steuersatzermäßigung Abgrenzungsschwierigkeiten im Hinblick auf den anzuwendenden Steuersatz.
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