In seiner Entscheidung vom 8. 12. 2022 (C-378/21, P GmbH) sei vom EuGH in einer österr Rs eine Steuerschuld kraft Rechnungslegung verneint worden, wenn es sich bei dem Leistungsempfänger um einen Nichtunternehmer handle. Der österr Gesetzgeber habe mit einer Änderung des § 11 Abs 12 UStG im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes 2023 (derzeit im Entwurf) reagiert. Der Beitrag gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtslage, die geplante Neuregelung und die Gründe für die Neuregelung.
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