Mit dem kürzlich verabschiedeten Abgabenänderungsgesetz 2024 (AbgÄG 2024) habe sich der Gesetzgeber der abgabenverfahrensrechtlichen Einordnung von im Ausland errichteten Kapitalgesellschaften mit Geschäftsleitung in Ö angenommen. Damit versuche der Gesetzgeber, auch in der BAO für eine rechtssichere Behandlung doppelt ansässiger Gesellschaften zu sorgen. Die neue Vorschrift des § 27a BAO widme sich einigen verfahrensrechtlichen Kernthemen solcher Gesellschaften, konkret deren Parteifähigkeit in Abgabenverfahren, der sinngemäßen Anwendung der für juristische Personen geltenden Abgabenvorschriften sowie einer Haftung der Gesellschafter für Steuerschulden der Gesellschaft. Der Beitrag untersucht die Neuregelung, die unmittelbar "nur" die eher
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