Steuerrecht

Steuerwirksame Rückstellung für Vorstandsabfertigungen?

Reinhold Beiser

Abfertigungsverpflichtungen gegenüber Vorstandsmitgliedern fallen nicht unter die Abfertigungsrückstellungen nach § 14 EStG, weil sie nicht auf arbeitsrechtlichen Grundlagen beruhen. Dafür sind sie jedoch unter die allgemeine Rückstellungsbildung „für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten“ des § 9 Abs 1 Z 3 EStG zu subsumieren - ohne die Einschränkungen des § 14 EStG und ohne Wertpapierdeckung.

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Artikel-Nr.
RdW 1998, 707

15.11.1998
Heft 11/1998
Autor/in

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser lehrt am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.