Privatstiftungen seien bei der Nachfolge- und Vermögensplanung bei richtigem Einsatz nach wie vor ein sinnvolles Instrument. Vielfach mache es jedoch auch Sinn, einen Blick auf die Möglichkeiten ins Ausland zu werfen. Werde eine ausländische Stiftungsstruktur oder ein stiftungsähnliches Vehikel errichtet, gelte es aus österr Sicht neben der Eingangsbesteuerung auch die ertragsteuerlichen Konsequenzen hinsichtlich der Zuwendung selbst, eine potenzielle Kapitalertragsteuerbelastung (als Quellensteuer) und eine mögliche Belastung mit Wegzugssteuer zu prüfen. Außerdem sei zu bedenken, dass Stifter und Begünstigte aus persönlichen Gründen ins Ausland verziehen. Dies berge im Zusammenspiel mit österr Privatstiftungen auch steuerliche Risiken. Am Beispiel der Schweiz und D könne nachvollzogen werden, welche Voraussetzungen die steuerliche Anerkennung einer österr Privatstiftung im Ausland unter Umständen erfordere. Würden diese nicht erfüllt, werde die Privatstiftung steuerlich transparent behandelt und Vermögen sowie Erträge den Begünstigten oder Stifter:innen auf persönlicher Ebene zugerechnet.
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