Die Aufhebung der Bewertungsbestimmung für Grundstücke im StiftEG durch den VfGH hat eine Umgestaltung der Besteuerung von Grundstückserwerben durch Stiftungen notwendig gemacht. Durch die Einführung einer Befreiungsbestimmung im StiftEG und der gleichzeitigen Erfassung der Grundstückserwerbe im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) soll versucht werden, eine verfassungskonforme Besteuerungssystematik herzustellen.
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