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Stock Options aus Arbeitnehmersicht

Dr. Andreas Damböck

Die Besteuerung von Stock Options aus Arbeitnehmersicht ist mit einer Reihe von offenen Fragen verbunden. Durch das Kapitalmarktoffensivegesetz werden Stock Options in einigen Fällen begünstigt. Bisherige Zweifelsfragen und Fragen zur Neuregelung stehen im Mittelpunkt dieses Beitrages.

Stock Option Pläne sind eine Erscheinung der Entlohnung von Führungskräften. Die Bedeutung dieser Art der Entlohnung nahm in der Vergangenheit zu1) und der österreichische Gesetzgeber sah sich nunmehr veranlasst, eine steuerliche Begünstigung für spezifisch ausgestaltete Optionspläne zu gewähren. Mit Stock Optionen wird der Versuch unternommen, einen Leistungsanreiz zu schaffen und den persönlichen Arbeitseinsatz mit Unternehmenszielen [der langfristigen Kurssteigerung der Aktie2)] in Einklang zu bringen3). Die wesentliche Überlegung besteht in der Mitarbeitermotivation für ein klar definiertes Unternehmensziel. Daneben dient ein Optionsplan idR auch der Bindung von qualifizierten Mitarbeitern an das Unternehmen. In vielen Fällen hat der Dienstnehmer im Konzern oder der Firma dauerhaft oder zeitweilig zu verbleiben, um die Option (anteilig) verwerten zu können; zudem bestehen oftmals Wartefristen nach Abschluss des Vertrages, vor denen die Option nicht (auch nicht anteilig) gezogen werden kann4). Häufig sind Optionspläne auch als langfristige (idR drei- bis fünfjährige) Pläne ausgestaltet und eine kurzfristige Realisation des Vorteils wird durch zeitweilige Veräußerungssperren, Glattstellungs-, Hedging- und Belastungsverbote sowie Ausübungssperren ausgeschlossen. In den Genuss von Stock Optionen gelangen häufig nur verdienstvolle bisherige führende Mitarbeiter, wodurch neben der zukunftsorientierten eine vergangenheitsorientierte Komponente (Prämie für vorangegangene Perioden) tritt. Daneben werden auch neue Führungskräfte oftmals mit einer höheren Anzahl von Optionen bedacht um einen Anreiz zu gewähren, den Wechsel zum neuen Unternehmen zu bewerkstelligen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2001/211

15.03.2001
Heft 6/2001
Autor/in
Andreas Damböck

WP/StB Dr. Andreas Damböck ist Partner bei LeitnerLeitner in Wien und hat langjährige Praxis insb im Bereich der steuerlichen Transaktionsberatung, dem Konzern- und Umgründungssteuerrecht sowie dem internationalen Steuerrecht. Er ist Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht (Körperschaftsteuer und Umgründungen) der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.