Arbeitsrecht

Stornogebühren bei Absage von Bewerbungsgesprächen?

Dr. Andreas Gerhartl

Der Trend, eine Stornogebühr zu vereinbaren, wenn ein vereinbarter Termin ohne rechtzeitige Absage nicht wahrgenommen wird, erfasst mittlerweile auch Termine im Zuge eines Aufnahmeverfahrens (Bewerbungsgespräche, Testtermine etc). Dabei sind jedoch zahlreiche Fragen ungeklärt, angefangen von der Rechtsnatur der Stornogebührvereinbarung bis hin zu den Voraussetzungen für deren Wirksamkeit. Eine nähere Betrachtung des Themas erscheint daher lohnenswert.

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Artikel-Nr.
RdW 2020/120

21.02.2020
Heft 2/2020
Autor/in
Andreas Gerhartl

Dr. Andreas Gerhartl ist Mitarbeiter des Büros der Landesgeschäftsführung des AMS Niederösterreich.

Arbeitsschwerpunkte:
Arbeits- und Sozialrecht, Vergaberecht, Daten­­schutz­recht.