Steuerrecht aktuell

Strafbare Handlungen im Licht der Markteinkommenserzielung

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser

Die Grenzen der Ertragsteuerbarkeit

Markteinkommenserzielung und strafbare Handlungen können sich überschneiden. Wo liegen die Grenzen der Ertragsteuerpflicht, wenn sich strafbare Handlungen mit einer Einkunftserzielung kreuzen?

Die sachliche Reichweite der Einkommensteuerpflicht wird nach § 2 und den §§ 21 bis 32 EStG durch die Tatbestände der sieben Einkunftsarten definiert.1 Die Einkommensverwendung für Haushalt, Familie, Unterhalt, Freizeit, Urlaub, Hobby etc ist der nicht ertragsteuerbare Gegenpol zur Einkunftserzielung.2

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2014/235

02.04.2014
Heft 7/2014
Autor/in

Univ.-Prof. i.R. Dr. Reinhold Beiser lehrte am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.