Das Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2024 sei politisch und medial primär unter dem Schlagwort "Handysicherstellung" diskutiert worden, sei jedoch inhaltlich und umfangmäßig die größte Reform im Bereich des Strafverfahrensrechts seit Beschlussfassung der Neuregelung des Ermittlungsverfahrens im Jahr 2004 und gehe weit über die Einführung einer - nicht auf die Sicherstellung von Mobiltelefonen beschränkten - neuen Ermittlungsmaßnahme hinaus. Neben einer Stärkung von Beschuldigten- und Opferrechten würden auch zum Teil grundlegende Änderungen und Neuregelungen in wesentlichen Bereichen wie dem Beginn und Ende des Ermittlungsverfahrens und der Höchstdauer von Ermittlungsverfahren vorgenommen. Der Beitrag bietet einen Überblick über die wesentlichen Änderungen.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.