Das StPRÄG 2024 sei politisch und medial primär unter dem Schlagwort "Handysicherstellung" diskutiert worden, jedoch inhaltlich und umfangmäßig die größte Reform im Bereich des Strafverfahrensrechts seit Beschlussfassung der Neuregelung des Ermittlungsverfahrens im Jahr 2004. Neben einer Stärkung von Beschuldigten- und Opferrechten würden auch zT grundlegende Änderungen und Neuregelungen in wesentlichen Bereichen wie dem Beginn und Ende des Ermittlungsverfahrens und der Höchstdauer von Ermittlungsverfahren vorgenommen. Der Beitrag bietet einen Überblick über die wesentlichen Änderungen.
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