Wirtschaftsrecht

Strafrechtliche Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder für fahrlässige Konkursverzögerung?

Erich Novacek

Gegenstand der Untersuchung ist die vorerst vielleicht etwas erstaunlich anmutende, aber aus Anlaß bevorstehender Verfahren durchaus aktuelle Frage: Hat jemand als Mitglied des Aufsichtsrates einer AG dadurch, daß er das Ausgleichsverfahren oder die Eröffnung des Konkurses nicht rechtzeitig beantragte, als Organ einer gemeinschuldnerischen AG in Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis deren Zahlungsunfähigkeit fahrlässig die Befriedigung ihrer Gläubiger vereitelt oder geschmälert und dadurch das Vergehen der fahrlässigen Krida nach §§ 159 Abs 1 Z 2 iVm 161 StGB begangen?

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Artikel-Nr.
RdW 1992, 166

01.05.1992
Heft 5/1992
Autor/in
Erich Novacek

Dr. Erich Novacek war nach einigen Jahren Finanzdienst 30 Jahre lang Steuerreferent in der Wirtschaftskammer Oberösterreich und danach ein Jahr lang Mitarbeiter einer Linzer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.