Wirtschaftsrecht

Strategische Unternehmensplanung als Rechtspflicht des Vorstandes

RA Dr. Wolf-Georg Schärf

In wirtschaftlich angespannter Zeit ist es zum Wohl der Gesellschaft von größter Bedeutung, dass für den langfristigen Erfolg die richtigen strategischen Weichen gestellt werden. Die Mittel und Behelfe hiezu gibt der Vorstand vor, der das tagtägliche Geschäft führt und die entsprechenden konzeptuellen Überlegungen und Pläne auszuarbeiten hat. Der Aufsichtsrat unterstützt den Vorstand einerseits durch die entsprechende Beratung, andererseits ist er durch die entsprechende Zusammensetzung auch in der Lage, eigene strategische Unternehmensplanungen zu verfassen, die durchaus mit denen des Vorstandes im Widerspruch stehen können. Dieser Artikel befasst sich mit der Frage, ob es eine Rechtspflicht bezüglich strategischer Unternehmensplanung gibt.

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Artikel-Nr.
RdW 2003/51

17.02.2003
Heft 2/2003
Autor/in
Wolf-Georg Schärf

Dr. Wolf-Georg Schärf ist Rechtsanwalt in Wien und ist und war in mehreren Gesellschaften Vorsitzender des Aufsichtsrates. Er hat auch eine große Anzahl von Publikationen im Gesellschaftsrecht veröffentlicht und ist Herausgeber des International Journal of Nuclear Law.

Publikationen (beispielsweise):
Entscheidungsanmerkung zu EuGH Entscheidung vom 27.10.09 (C-115/08, Land Oberösterreich / CEZ), EuZW 1/2010, S 33f (2010); The Temelin judgment of the European Court of Justice / NLB 2010, 79ff (2010); Österreichisches Recht versus Euratom (3. Teil), RdU 2010, 188 (2010); Europäisches Atomrecht, 2. Auflage, De Gruyter Verlag Berlin (2012).