Arbeitsrecht

Streikziel Vorstandsrücktritt - Anmerkungen zum AUA-Streik

Georg Schima

Vor kurzem trat das „fliegende“ Personal der Austrian Airlines Aktiengesellschaft in einen - letztlich vier Tage dauernden - Streik. Der Zeitpunkt war „günstig“ gewählt, weil ein langes Wochenende (Allerheiligen) bevorstand, an dem naturgemäß reger Reiseverkehr herrschte. Das durch die Arbeitsniederlegung zunächst herbeigeführte Chaos wurde seitens der AUA durch Heranziehung einer nicht bestreikten Tochtergesellschaft sowie gecharterter Maschinen und entsprechenden Personals allerdings sehr rasch gemeistert. Dessenungeachtet (bzw auch gerade deswegen) entstand ein Streikschaden in Höhe zwischen 20 und 30 Mio S, wenn man Medienberichten glaubt.

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Artikel-Nr.
RdW 1993, 368

01.12.1993
Heft 12/1993
Autor/in
Georg Schima

Hon.-Prof. Dr. Georg Schima, MBL-HSG, LL.M. (Vaduz), Rechtsanwalt und Partner der Schima Mayer Starlinger Rechtsanwälte GmbH, Wien, sowie Honorarprofessor für Unternehmens- und Arbeitsrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien. 

Fachliche Schwerpunkte: Arbeitsrecht, beratendes und streitiges Gesellschaftsrecht, Corporate Governance, Privatstiftungsrecht (auch Liechtenstein), Zivil- und Schiedsverfahren, Autor zahlreicher Publikationen in den genannten Gebieten und diverser Bücher (Die Rechtsstellung von Führungskräften [1991], Manager-Dienstverträge [4. Auflage 2014, 5. Auflage in Druck], Umgründungen im Arbeitsrecht [2004], Betriebspensionsrecht [2013], Der Aufsichtsrat als Gestalter des Vorstandsverhältnisses [2016], Handbuch GmbH-Geschäftsführer, 2. Auflage [2020] gemeinsam mit Valerie Toscani).