Zugleich eine Besprechung zu EuGH 18. 11. 2020, C-519/19, Ryanair/DelayFix
Mit der vorliegenden Entscheidung1 bezog der EuGH gleich zu zwei strittigen Themen Stellung: Die erste Frage beschäftigt sich mit (internationalen) Gerichtsstandsklauseln und dem umstrittenen Verhältnis von Art 25 EuGVVO 20122 zur EG-Klausel-RL.3 Die zweite Frage betrifft die ebenfalls umstrittene Frage der Bindungswirkung von Gerichtsstandsvereinbarungen. Die vorliegende Entscheidung verdient einerseits Zustimmung, veranlasst anderer-
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