Wirtschaftsrecht

Strenge Sorgfaltspflichten des Öllieferanten

Gert Iro

An den Lieferanten von Heizöl bzw dessen Personal sind nach Ansicht des OGH strenge Sorgfaltsanforderungen zu stellen, weil das Füllen von Öltanks mit besonderen Gefahren (schwere Schäden durch auslaufendes Öl) verbunden ist, die der Lieferant als Fachmann eher erkennen und besser beherrschen kann als der Besitzer des Öltanks.

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Artikel-Nr.
RdW 1996, 398

15.09.1996
Heft 9/1996
Autor/in
Gert Iro

Univ.-Prof. Dr. Gert Iro ist Professor für bürgerliches Recht an der Universität Wien mit den Schwerpunkten Bankrecht und Sachenrecht.

Publikationen:

Allgemeine Bedingungen für Bankgeschäfte (2001) gemeinsam mit Koziol; Österreichisches Bankvertragsrecht, 2. Auflage (ab 2007), Herausgeber gemeinsam mit Koziol und Apathy; Bürgerliches Recht IV: Sachenrecht, 4. Auflage (2010); zahlreiche Beiträge und Entscheidungsanmerkungen in Fachzeitschriften.