Steuerrecht

StruktAnpG 2006: Verbleib in § 5 EStG freiwillig möglich

Univ.-Doz. DDr. Gunter Mayr

Die Regierungsvorlage zum Strukturanpassungsgesetz 2006 (StruktAnpG 2006) sieht gegenüber dem Begutachtungsentwurf zum UGB-AnpG 2006 dahingehend eine Erweiterung vor, dass Steuerpflichtige, die den Gewinn nach § 5 EStG ermitteln, die Voraussetzungen für die Gewinnermittlung nach § 5 EStG aber nicht mehr erfüllen, auf Antrag freiwillig in der Gewinnmittlung nach § 5 EStG verbleiben können.

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Artikel-Nr.
RdW 2006/295

15.05.2006
Heft 5/2006
Autor/in
Gunter Mayr

Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr ist Sektionschef für Steuerpolitik und Steuerrecht im Bundesministerium für Finanzen und lehrt am Institut für Finanzrecht der Universität Wien.