Steuerrecht

Strukturanpassungsgesetz: Wann entsteht der Sanierungsgewinn?

Gerold Walder

Im Hinblick auf die Abschaffung des Sanierungsgewinns ab der Veranlagung 1998 gewinnt die Frage Bedeutung, wann ein Sanierungsgewinn realisiert wird: Nach Auffassung des VwGH erfolgt dies erst dann, wenn der Schuldner mit Sicherheit damit rechnen kann, dass die Schuld nicht mehr zur Gänze zu entrichten sein wird. Im Zusammenhang mit der Aussetzung der Verlustvorträge bei den Veranlagungen 1996 und 1997 hat diese Rechtsansicht zur Folge, dass viele Sanierungen von vorneherein keine Aussicht auf Erfolg haben.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 1996, 334

15.07.1996
Heft 7/1996
Autor/in
Gerold Walder

MMag. Gerold Walder ist als Steuerberater bei Walder & Braito Steuerberatung in Ötztal/Bahnhof tätig. Er ist Universitätslektor am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht (Finanzrecht) der Universität Innsbruck, Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht der Landesstelle Tirol und Prüfungskommissär der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.