Steuerrecht aktuell

Stufenweise Ergebniszurechnung in der Unternehmensgruppe - Bedeutung nur in "zeitlicher" Hinsicht

Mag. Ernst Komarek, MSc (WU), StB

Die Ergebniszurechnung in der Unternehmensgruppe erfolgt "stufenweise" an das ausreichend finanziell beteiligte Gruppenmitglied bzw an den Gruppenträger. Im Falle tiefergegliederter Unternehmensgruppen stellt sich die Frage, ob es bereits auf Zwischenkörperschaftsebene zu einer Saldierung der zugerechneten Ergebnisse mit dem individuellen Einkommen der Zwischenkörperschaft kommt oder ob eine Saldierung der einzelnen steuerlichen Ergebnisse aller Gruppenkörperschaften nur auf Ebene des Gruppenträgers stattfindet. Die Beantwortung dieser Frage hat insb bei steuerlich besonders zu beurteilenden Einkommensbestandteilen in der Unternehmensgruppe Bedeutung. Der vorliegende Beitrag widmet sich dieser Problematik, zeigt damit verbundene Rechtsfolgen auf und kommt zu dem Ergebnis, dass die Ergebniszurechnung in der Unternehmensgruppe ausschließlich in "zeitlicher" Hinsicht von Bedeutung ist.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2016/164

04.03.2016
Heft 5/2016
Autor/in
Ernst Komarek

Dr. Ernst Komarek, MSc (WU), StB, ist Senior Manager bei der BDO Austria GmbH. Zuvor war er langjähriger Mitarbeiter am Institut für Finanzmanagement der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Abteilung für Betriebliches Finanz- und Steuerwesen.