Wirtschaftsrecht

Stundung für Kredite von Verbrauchern und Kleinstunternehmen als COVID-19-Maßnahme

Dr. Gregor Schett, LL.M. (Cantab.)

zuvor abrufbar unter: RdW_digitalOnly 2020/14

Das 2. COVID-19-JuBG enthält für Kredite von Verbrauchern und Kleinstunternehmen einige Erleichterungen, insb eine gesetzliche Stundung der zwischen 1. 4. 2020 und 30. 6. 2020 fälligen Beträge, falls diese wegen der Folgen der COVID-19-Pandemie nicht bezahlt werden können. Die Anlehnung an die deutsche Bestimmung und der kurze Gesetzwerdungsprozess haben jedoch dazu geführt, dass sich zur Stundung und zu den sonstigen Erleichterungen wie der eingeschränkten Möglichkeit zur Vertragsauflösung mehrere Zweifelsfragen stellen; der Beitrag versucht, die sich in der Praxis stellenden Fragen zu identifizieren und Antworten auf diese zu geben.

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Artikel-Nr.
RdW 2020/249

22.05.2020
Heft 5/2020
Autor/in
Gregor Schett

Dr. Gregor Schett, LL.M. ist Rechtsanwalt in Wien und Partner der Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte GmbH. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind Bankvertragsrecht und die Vertretung in Prozessen und Schiedsverfahren. Er trägt regelmäßig zum Bankvertragsrecht vor und hat zum Zivil- und Bankvertragsrecht publiziert.