Steuerrecht aktuell

Subjektive Richtigkeit oder Berichtigung der Bilanz

MMag. Melanie Raab, LL.B. (WU) / Mag. Bernhard Renner

Keine Bilanzberichtigung bis zur Wurzel bei Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Stellt sich bei einem bereits über Jahre hin abgeschriebenen, langlebigen Wirtschaftsgut des Anlagevermögens erst in späteren Jahren eine tatsächlich zutreffende längere Nutzungsdauer heraus als vom StPfl in den Bilanzen der Vorjahre ursprünglich angenommen, ist sie dennoch, wenn sie mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers erstellt wurde, subjektiv richtig. Eine (rückwirkende) Bilanzberichtigung an der Wurzel hat nur dann zu erfolgen, wenn der Unternehmer bereits bei Erstellung der objektiv unrichtigen Bilanzen wusste oder wissen hätte müssen, dass die von ihm angenommene Nutzungsdauer unrichtig ist.1

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2017/547

10.08.2017
Heft 14/2017
Autor/in
Melanie Raab

MMag. Melanie Raab, LL.B (WU) ist Steuerberaterin in einer internationalen Steuerberatungsgesellschaft.

Bernhard Renner

Mag. Bernhard Renner † war Richter am Bundesfinanzgericht, Außenstelle Linz, Bereichsredakteur der BFG-Datenbank, Fachautor, Seminarvortragender und Vorsitzender bzw Prüfungskommissär bei Steuerberaterprüfungen sowie Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Der Verlag trauert um seinen langjährigen Herausgeber und Autor, der am 23. Jänner 2020 überraschend verstorben ist.

Publikationen:
Zahlreiche Fachartikel in verschiedenen Zeitschriften, Buchbeiträge, Autor und Herausgeber von Standardwerken im Steuerrecht.