Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit den Interpretationsgrenzen des Umsatzsteuerrechts. Das Hauptaugenmerk wird dabei auf die Frage gelegt, ob "neue" Entwicklungen rund um Kryptowährungen und "Influencer" in das bestehende Umsatzsteuersystem eingeordnet werden können oder ob die hier zu behandelnden Sachverhalte die Interpretationsgrenzen überschreiten und Neuregelungen erforderlich machen.1
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