Sucht- bzw Genussmittel spielen auch im Arbeitsrecht eine Rolle. Häufig konzentriert sich die Themenstellung dabei auf Alkohol. Die Bandbreite der in Betracht kommenden Substanzen ist jedoch weiter und umfasst uU sogar Heilmittel (va Medikamente). IdZ geht es nicht nur um das Aufstellen von Verboten, sondern etwa auch um die Implementierung von Kontrollmaßnahmen. Von hoher praktischer Bedeutung ist in diesem Kontext insb die Frage der Berechtigung zur vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
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