Info aktuell / Finanzverwaltung

Suspendierung des Doppelbesteuerungsabkommens durch Russland

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

Im Wege einer Verbalnote vom 8. August 2023 wurden durch Russland zahlreiche Bestimmungen des zwischen Österreich und Russland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens (Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen Föderation zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl III 2003/10 idF BGBl III 2019/89) mit sofortiger Wirkung suspendiert. Die suspendierten Bestimmungen sind somit auch auf österreichischer Seite mit Kundmachung im Bundesgesetzblatt (BGBl) ausgesetzt (Anm: siehe BGBl III 2023/200 vom 6. 12. 2023).

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2023/629

19.12.2023
Heft 23/2023