Wirtschaftsrecht

Syndikatsverträge begründen keine GesbR?!

Dr. Gerald Schmidsberger, M.B.L.-HSG / Mag. Victoria Zeppitz

Mit dem durch die GesbR-Reform neu eingeführten Kündigungsausschlussverbot und den nicht vollends zufriedenstellenden bisher entwickelten Lösungen wurde eine Hinterfragung der bisherigen Qualifikation von Syndikatsverträgen als Gesellschaften bürgerlichen Rechts notwendig. Der folgende Beitrag untersucht daher kritisch die Richtigkeit dieser juristischen Einstufung von Syndikatsverträgen.

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Artikel-Nr.
RdW 2016/14

22.01.2016
Heft 1/2016
Autor/in
Gerald Schmidsberger

Dr. Gerald Schmidsberger, M.B.L.-H.S.G. ist Partner und Rechtsanwalt der Kanzlei Saxinger, Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH (SCWP Schindhelm) in Linz und Wels und hat zahlreiche Funktionen in Aufsichtsräten und Stiftungsvorständen übernommen. Dr. Schmidsberger ist Autor und Universitätslektor.

Publikationen (Auswahl):
Schmidsberger, Gestaltung von GmbH-Verträgen² (2020); Schmidsberger/Duursma, Kommentierung der §§ 1-4, in Gruber/Harrer (Hrsg), GmbHG Kommentar² (2018).

Victoria Zeppitz
Mag. Victoria Zeppitz ist Absolventin und Preisträgerin des Peter Rummel Studienprogramms für besonders begabte Studierende aus dem Studienfach Zivilrecht an der JKU Linz und seit mittlerweile 4 Jahren bei der Kanzlei Saxinger, Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH (SCWP Schindhelm) in Wels tätig – seit 2014 als Rechtsanwaltsanwärterin.