§ 13 Abs 3 letzter Absatz KStG regelt die Abzugsfähigkeit der Zuwendungen an Begünstigte von Privatstiftungen von der Zwischensteuerbemessungsgrundlage. Das BFG habe unlängst die weiterhin bestehende Unionsrechtswidrigkeit des derzeitigen Systems der Zwischensteuerentlastung im Falle von Zuwendungen an ausländische Begünstigte bestätigt. Im Beitrag wird ein Überblick über den Verfahrensgang gegeben, mögliche Folgewirkungen im Hinblick auf inländische KESt-befreite Zuwendungen werden diskutiert.
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