Vor Beginn der tatsächlichen Überprüfung und Verprobung einer Buchführung sind die Kontrolle des Erlöserfassungssystems in Verbindung mit der Prüfung des Formalzustandes der Bücher und Aufzeichnungen unverzichtbare Ausgangspunkte für die Beurteilung der sachlichen Richtigkeit der Buchführung.
Der Beginn der tatsächlichen Prüfungstätigkeit bei einer Betriebsprüfung (in der Folge BP) besteht im Feststellen und Festhalten des Formalzustandes der Buchführung (in der Folge BF). Danach wendet sich der Prüfer der Untersuchung der materiellen Richtigkeit zu. Hiezu dienen verschiedene Plausibilitätskontrollen, die allgemein unter dem Gesamtbegriff “Verprobung" gesehen werden und die prüfen sollen, ob die Angaben des StPfl richtig sein können und ob alle Geschäftsfälle verbucht sind1).
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