Wirtschaftsrecht

Tabakwerbung nunmehr endgültig verboten

RA Dr. Wolf-Georg Schärf

Der EuGH hat mit Urteil vom 12. 12. 2006 die Klage der Bundesrepublik Deutschland gegen das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union hinsichtlich der Richtlinie 2003/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. 5. 2003 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Werbung und Sponsoring zugunsten von Tabakerzeugnissen, ABl L 152, S 16, abgewiesen. Somit ist nunmehr endgültig Tabakwerbung2) grundsätzlich verboten.

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Artikel-Nr.
RdW 2007/619

15.10.2007
Heft 10/2007
Autor/in
Wolf-Georg Schärf

Dr. Wolf-Georg Schärf ist Rechtsanwalt in Wien und ist und war in mehreren Gesellschaften Vorsitzender des Aufsichtsrates. Er hat auch eine große Anzahl von Publikationen im Gesellschaftsrecht veröffentlicht und ist Herausgeber des International Journal of Nuclear Law.

Publikationen (beispielsweise):
Entscheidungsanmerkung zu EuGH Entscheidung vom 27.10.09 (C-115/08, Land Oberösterreich / CEZ), EuZW 1/2010, S 33f (2010); The Temelin judgment of the European Court of Justice / NLB 2010, 79ff (2010); Österreichisches Recht versus Euratom (3. Teil), RdU 2010, 188 (2010); Europäisches Atomrecht, 2. Auflage, De Gruyter Verlag Berlin (2012).