Teil 1 des Beitrags beschäftigt sich mit der umsatzsteuerlichen Behandlung von Tankkartengeschäften iZm Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren. Im Mittelpunkt steht die Qualifizierung der Leistung von Tankkartenausstellern als Lieferung oder sonstige Leistung.
Der vorliegende Beitrag1 widmet sich den umsatzsteuerlichen Implikationen beim Tanken von Kfz mit Verbrennungsmotoren und beim Laden von Elektrofahrzeugen. Beiden Vorgängen ist gemein, dass sie auf die Verschaffung der Verfügungsmacht über einen Gegenstand (Kraftstoff und Elektrizität) abzielen. Neben der Tatsache, dass für beide Produkte teilweise unterschiedliche umsatzsteuerliche Regelungen gelten, haben sich auch unterschiedliche Geschäftsmodelle rund um diese Vorgänge herausgebildet, die möglicherweise auch aus dem Blickwinkel der Umsatzsteuer unterschiedlich zu behandeln sind.
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